Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGENXARO –
Deltazijde 26d, 1261 ZM Blaricum
4. Februar 2026
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1 Allgemeines

1. In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen versteht man unter Abnehmer jede natürliche oder juristische Person, die Waren oder Dienstleistungen von Xaro bezieht oder mit der Xaro einen Vertrag abschließt oder mit der Xaro über dessen Zustandekommen verhandelt, und unter Xaro den Lieferanten bzw. potentiellen Lieferanten.

2. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen von Xaro und finden auch auf andere als Kaufverträge Anwendung.

3. Die Anwendbarkeit von Bedingungen oder Klauseln des Abnehmers wird von Xaro ausdrücklich abgelehnt. Wenn der Abnehmer von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen möchte, muss dies Xaro explizit und schriftlich mitgeteilt werden.

4. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn und soweit sie von der Geschäftsleitung von Xaro schriftlich bestätigt wurden.

5. Wenn Xaro selbst zugunsten des Abnehmers von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweicht, kann der Abnehmer daraus keine allgemeinen oder in einem anderen spezifischen Fall anzuwendenden Folgen ableiten.

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2 Angebot von Produkten oder Dienstleistungen und Vertragsabschluss

1. Alle Angebote, Preisangaben, Offerten und Kostenvoranschläge von Xaro sind stets freibleibend und unter Vorbehalt eventueller Irrtümer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Xaro behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, ohne dass dies in irgendeiner Weise zu einer Haftung seitens Xaro führen kann, oder per Nachnahme zu liefern.

3. Xaro behält sich das Recht vor, den Vertrag in Teilen auszuführen.

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3 Änderungen / Stornierungen

1. Eine teilweise oder vollständige Änderung oder Stornierung eines Vertrags ist nur nach schriftlicher Zustimmung von Xaro innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Änderung oder Stornierung möglich.

2. Xaro erteilt die Genehmigung zur teilweisen oder vollständigen Stornierung eines Vertrags nur, wenn der Abnehmer bereit ist, die von Xaro bereits entstandenen Kosten zu erstatten.

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4 Preise

1. Jeder Verkauf erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Kaufpreis auf den zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses geltenden preisbestimmenden Faktoren basiert, wie z.B. Einkaufspreise, Verbrauchssteuern, Frachttarife, Einfuhrzölle oder andere Abgaben und Steuern. Sollten sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung Änderungen in den vorgenannten preisbestimmenden Faktoren ergeben, behält sich Xaro das Recht vor, den ursprünglichen Kaufpreis anzupassen.

2. Beträgt die Erhöhung des ursprünglichen Kaufpreises aufgrund der im ersten Absatz genannten Bedingungen mehr als fünf Prozent, hat der Abnehmer das Recht, den Vertrag aufzulösen. Die Auflösung des Vertrags muss schriftlich innerhalb von fünf Werktagen erfolgen, nachdem der Abnehmer von Xaro über die Preiserhöhung informiert wurde.

3. Alle von Xaro angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

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5 Lieferung und Risiko

1. Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Lager und auf Kosten und Risiko des Abnehmers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2. Bei der Lieferung bestimmt Xaro die Wahl des Transportmittels, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3. Die Lieferung erfolgt nur dort, wo Transportmittel vernünftigerweise hinkommen können. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Produkte dort entgegenzunehmen und sofort zu entladen. Bleibt der Abnehmer damit in Verzug, gehen die eventuell entstandenen Kosten zu seinen Lasten.

4. Erfolgt die Lieferung in mehreren Teilen, wird jede eigenständige Lieferung als separate Transaktion betrachtet. Dies mit allen rechtlichen Folgen.

5. Wenn Lieferungen aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Xaro liegen, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgen können, behält sich Xaro das Recht vor, den Vertrag mit dem Abnehmer aufzulösen, ohne dass dies zu einer Haftung seitens Xaro führen kann.

6. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Xaro werden Rücksendungen nicht akzeptiert.

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6 Lieferzeiten

1. Angegebene Lieferfristen gelten niemals als feste Termine, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Xaro ist verpflichtet, die angegebenen Lieferfristen so weit wie möglich einzuhalten, haftet jedoch niemals für deren Überschreitung. Die Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet Xaro nicht zu einer Entschädigung und berechtigt den Abnehmer nicht zur Annullierung des Vertrags.

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7 Annahme und Reklamation

1. Die Reklamation bezüglich der Anzahl der gelieferten Waren obliegt dem Abnehmer. Erfolgt diesbezüglich nicht sofort nach Erhalt eine Reklamation, gelten die auf Frachtbriefen, Lieferscheinen oder ähnlichen Dokumenten angegebenen Mengen als korrekt. Reklamationen bezüglich festgestellter Mängel oder Beschädigungen müssen vom Abnehmer auf dem Empfangsschein, der für den liefernden Fahrer bestimmt ist, vermerkt werden.

2. Äußerlich sichtbare Mängel oder Abweichungen von den Spezifikationen müssen spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Waren vom Abnehmer schriftlich bei Xaro gemeldet werden; nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt der Abnehmer als hat die gelieferten Waren akzeptiert.

3. Nicht äußerlich sichtbare Mängel oder Abweichungen von den Spezifikationen müssen sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung, vom Abnehmer schriftlich bei Xaro gemeldet werden; nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt der Abnehmer als hat die gelieferten Waren akzeptiert.

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8 Nicht zurechenbare Mängel

1. Kann Xaro seine Verpflichtungen aufgrund eines ihm nicht zurechenbaren Mangels nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, werden diese Verpflichtungen bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, an dem die betreffenden Verpflichtungen vernünftigerweise erfüllt werden können.

2. Xaro hat das Recht, im Falle des in Absatz 1 genannten Sachverhalts den Vertrag mit dem Abnehmer ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass dies zu einer Haftung seitens Xaro führen kann.

3. Als nicht zurechenbare Mängel im Sinne dieser Bedingungen gelten alle Umstände, unter denen die Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, darunter in jedem Fall: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufstand, Überschwemmung, Streik, Aussperrung von Arbeitnehmern, Personalmangel, Transportschwierigkeiten, Nichterfüllung durch Lieferanten, Brand, behördliche Maßnahmen, Import- und Exportverbote und Betriebsstörungen.

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9 Eigentumsvorbehalt

1. Xaro behält sich das Eigentumsrecht an den an den Abnehmer gelieferten Waren vor, bis ihre Forderungen gegenüber dem Abnehmer bezüglich dieser Waren erfüllt sind.

2. Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Abnehmer übergegangen ist, darf dieser die Waren nicht verarbeiten, verpfänden, übereignen oder Dritten ein anderes Recht daran einräumen, vorbehaltlich der Bestimmung im nächsten Absatz.

3. Es ist dem Abnehmer gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen der Ausübung seines normalen Geschäfts zu verarbeiten, an Dritte zu verkaufen und/oder zu liefern. Außer in diesem Fall ist der Abnehmer verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Xaro aufzubewahren. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird der Kaufpreis, ungeachtet einer abweichenden Bestimmung, sofort vollständig fällig.

4. Xaro ist hiermit vom Abnehmer unwiderruflich ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ohne richterliche Intervention, Mahnung oder Inverzugsetzung zurückzunehmen (oder zurücknehmen zu lassen). Der Abnehmer hat hierzu seine Mitwirkung zu leisten, unter Androhung einer Vertragsstrafe von vierhundertfünfzig Euro pro Tag, an dem er hiermit in Verzug bleibt. Durch die Rücknahme durch Xaro wird der Vertrag nicht aufgelöst, es sei denn, Xaro hat etwas anderes bestimmt.

5. Kommt der Abnehmer mit der Zahlung in Verzug und holt Xaro deshalb die gelieferten Waren unter Ausübung des in diesem Artikel genannten Eigentumsvorbehalts zurück, gehen die Kosten hierfür zu Lasten des Abnehmers.

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10 Zahlung

1. Die Zahlung muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Wenn der Abnehmer nicht innerhalb der oben genannten Frist oder nicht innerhalb der gesondert vereinbarten Frist gezahlt hat, ist er von Rechts wegen in Verzug und Xaro hat das Recht, ab dem Fälligkeitstag dem Abnehmer die gesetzlichen Zinsen bis zum Datum der vollständigen Zahlung zu berechnen, unbeschadet weiterer Rechte, die der Abnehmer hat.

3. Alle Kosten, die durch gerichtliche oder außergerichtliche Beitreibung der Forderung entstehen, gehen zu Lasten des Abnehmers.

4. Wenn der Abnehmer mit der Zahlung an Xaro in Verzug ist, behält sich Xaro das Recht vor, die weitere Ausführung aller laufenden Verträge auszusetzen, bis die betreffende Zahlung erfolgt ist.

5. Wenn Xaro vor oder während der Ausführung eines Kaufvertrages deutliche Anzeichen für eine unzureichende oder verminderte Kreditwürdigkeit des Abnehmers erhält, behält sich Xaro das Recht vor, die Lieferung einzustellen oder nicht weiter zu liefern. In letzterem Fall kann Xaro den Kaufpreis der bereits gelieferten Waren sofort einfordern.

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11 Zurechenbarer Mangel des Abnehmers

1. Erfüllt der Abnehmer seine Verpflichtungen nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Inverzugsetzung durch Xaro, ist Letzterer berechtigt, den Kaufvertrag unverzüglich und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.

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12 Anwendbares Recht

1. Ausschließlich niederländisches Recht ist auf den Kaufvertrag und dessen Ausführung anwendbar. Das Wiener Kaufrecht von 1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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13 Streitigkeiten

1. Alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, die im Zusammenhang mit oder aus Angeboten, Verträgen und von Xaro erbrachten Lieferungen entstehen, werden von dem zuständigen Amtsgericht oder dem zuständigen Landgericht entschieden, in dessen Zuständigkeitsbereich der tatsächliche Geschäftssitz von Xaro fällt. Bezüglich der genannten Streitigkeiten gilt ebenfalls, dass, falls der Abnehmer bzw. die Vertragspartei von Xaro außerhalb des Königreichs der Niederlande ansässig ist, nur die niederländischen Gerichte zuständig sind.

2. Bei Beschwerden sollte sich ein Verbraucher zunächst an den Unternehmer wenden. Wenn der Webshop bei WebwinkelKeur angeschlossen ist und bei Beschwerden, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, sollte sich der Verbraucher an WebwinkelKeur (www.webwinkelkeur.nl) wenden, die kostenlos vermitteln wird. Überprüfen Sie, ob dieser Webshop eine laufende Mitgliedschaft hat über https://www.webwinkelkeur.nl/leden/. Sollte dann immer noch keine Lösung gefunden werden, hat der Verbraucher die Möglichkeit, seine Beschwerde von der von WebwinkelKeur ernannten unabhängigen Schlichtungsstelle bearbeiten zu lassen, deren Entscheidung bindend ist und sowohl Unternehmer als auch Verbraucher stimmen dieser bindenden Entscheidung zu. Die Einreichung einer Streitigkeit bei dieser Schlichtungsstelle ist mit Kosten verbunden, die vom Verbraucher an die betreffende Kommission zu zahlen sind.——————————————————————————–

14 Widerrufsrecht

Bei Lieferung von Produkten:

  1. Beim Kauf von Produkten hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen aufzulösen. Diese Bedenkzeit beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher oder einen vom Verbraucher zuvor benannten und Xaro mitgeteilten Vertreter.
  2. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das Produkt mit allem gelieferten Zubehör und – wenn vernünftigerweise möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung an Xaro zurücksenden, gemäß den von Xaro erteilten angemessenen und klaren Anweisungen.
  3. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, ist er verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts Xaro mitzuteilen. Die Mitteilung muss der Verbraucher mittels des Musterformulars oder mittels eines anderen Kommunikationsmittels wie per E-Mail vornehmen. Nachdem der Verbraucher mitgeteilt hat, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, muss der Kunde das Produkt innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Der Verbraucher muss nachweisen, dass die gelieferten Waren rechtzeitig zurückgesandt wurden, zum Beispiel durch einen Versandbeleg.
  4. Hat der Kunde nach Ablauf der in Absatz 2 und 3 genannten Fristen nicht mitgeteilt, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, bzw. das Produkt nicht an Xaro zurückgesandt, ist der Kaufvertrag rechtskräftig.

Bei Erbringung von Dienstleistungen:

  1. Bei der Erbringung von Dienstleistungen hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen für mindestens 14 Tage aufzulösen, beginnend am Tag des Vertragsabschlusses.
  2. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, wird der Verbraucher die von Xaro beim Angebot und/oder spätestens bei der Lieferung diesbezüglich erteilten angemessenen und klaren Anweisungen befolgen.

Kosten im Falle des Widerrufs

  1. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts.
  2. Wenn der Verbraucher einen Betrag bezahlt hat, wird Xaro diesen Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf, zurückzahlen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Produkt bereits vom Online-Händler zurückerhalten wurde oder ein eindeutiger Nachweis über die vollständige Rücksendung vorgelegt werden kann. Die Rückzahlung erfolgt über dieselbe Zahlungsmethode, die der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt ausdrücklich einer anderen Zahlungsmethode zu.
  3. Bei Beschädigung des Produkts durch unsachgemäße Handhabung durch den Verbraucher selbst haftet der Verbraucher für eventuelle Wertminderungen des Produkts.
  4. Der Verbraucher kann nicht für eine Wertminderung des Produkts haftbar gemacht werden, wenn Xaro nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht bereitgestellt hat; dies muss vor Abschluss des Kaufvertrags geschehen.

Ausschluss des Widerrufsrechts

  1. Xaro kann das Widerrufsrecht des Verbrauchers für Produkte gemäß Absatz 2 und 3 ausschließen. Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt nur, wenn Xaro dies im Angebot, zumindest rechtzeitig vor Vertragsabschluss, deutlich angegeben hat.
  2. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur für Produkte möglich:
    • die von Xaro gemäß den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden;
    • die eindeutig persönlicher Natur sind;
    • die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgesandt werden können;
    • die schnell verderben oder veralten können;
    • deren Preis an Schwankungen auf dem Finanzmarkt gebunden ist, auf die Xaro keinen Einfluss hat;
    • für lose Zeitungen und Zeitschriften;
    • für Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Computersoftware, bei denen der Verbraucher die Versiegelung gebrochen hat;
    • für Hygieneprodukte, bei denen der Verbraucher die Versiegelung gebrochen hat.
  1. Der Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur bei Dienstleistungen möglich:
    • die sich auf Beherbergung, Beförderung, Gastronomie oder Freizeitgestaltung beziehen, die an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erbringen sind;
    • deren Erbringung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Bedenkzeit begonnen hat;
    • die sich auf Wetten und Lotterien beziehen.

15 Schlussbestimmung

Ab dem Datum dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen treten alle zuvor von Xaro verwendeten allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen außer Kraft.5Xaro